§ 1 Aufgaben der IBB-Stelle
Die IBB-Stelle informiert, berät und vermittelt in Zusammenhang mit Beschwerden über eine Unterbringung, ärztliche Behandlung, Psychotherapie oder psychosoziale Betreuung von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Lörrach mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung. Insoweit unterstützt sie psychisch erkrankte Menschen oder deren Angehörigen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen. Auch Mitarbeitende in Einrichtungen des Gemeindepsychiatrischen Verbunds (GPV) können die Unterstützung der Beschwerdestelle anfragen, wenn sie in der eigenen Einrichtung beim Versuch gescheitert sind, vorhandene Missstände abzustellen.
§ 2 Arbeitsweise
(1) Die IBB-Stelle arbeitet nach folgendem Ablauf:
1. Aufnahme von Beschwerden während der Sprechzeiten zu vereinbarten Terminen, über Telefon (Anrufbeantworter), per Post (Postfach) oder E-Mail.
2. Prüfung der Beschwerden. Im Regelfall arbeiten die IBB Mitarbeiter zu zweit als Team, um:
mit dem Ziel Abhilfe der Beschwerde durch erfolgreiche Vermittlung zu erreichen.
(2) Nach Möglichkeit sollen die Anregungen und Beschwerden im Zusammenwirken aller Gremiumsmitglieder (Beratungsgruppe) einer Problemlösung zugeführt werden. Dabei arbeiten sie gleichberechtigt zusammen und dokumentieren ihre Tätigkeit.
(3) Eine Bearbeitung ausschließlich über die/den Patientenfürsprecher/in ist nur mit ausdrücklichem Wunsch des Beschwerdeführenden/Klienten möglich.
§ 3 Ausschlusskriterien
(1) Die IBB-Stelle sieht von einer sachlichen Prüfung der Anregungen oder Beschwerden ab, wenn
(2) Eine Rechtsberatung erfolgt durch die IBB-Stelle nicht.
§ 4 Verfahren
(1) Zur sachlichen Prüfung angenommene Beschwerden oder Anregungen werden in einer mit den Beschwerdeführenden abgestimmten Form an die betroffene Stelle (Ärztin bzw. Arzt, Verwaltung, Einrichtung etc.) weitergeleitet, ggf. mit der Bitte um Stellungnahme. Insbesondere kann von der IBB-Stelle das Angebot zu einem gemeinsamen Gespräch mit den Beschwerdeführenden und Vertreterinnen bzw. Vertretern der betroffenen Stelle gemacht werden.
(2) Mit den Beschwerden bzw. Anregungen kann in unterschiedlicher Weise verfahren werden:
(3) Die IBB-Stelle informiert die Beschwerdeführenden über das Ergebnis der Bearbeitung der Beschwerde oder Anregung und dokumentiert dies für Auswertungszwecke.
§ 5 Zusammensetzung
Die IBB-Stelle Lörrach setzt sich aus einem Mitglied aus dem Personenbereich der psychisch Erfahrenen, aus dem Personenbereich der Angehörigen und einem Mitglied mit professionellem Hintergrund zusammen. Unser Mitglied mit professionellem Hintergrund wurde als Patientenfürsprecher gewählt. Die Bestellung der Mitglieder durch die Landrätin erfolgt jeweils für zwei Jahre. Eine Wiederbewerbung und -wahl ist möglich.
§ 6 Ombudsstelle auf Landesebene
Die IBB-Stelle legt der Ombudsstelle einen jährlichen Erfahrungsbericht vor. Er enthält statistische Angaben und dokumentiert zusammenfassend die geleistete Arbeit im Jahresverlauf. Der Bericht enthält keine personenbezogenen Daten von Ratsuchenden.
§ 7 Datenschutz
Es wird auf die eigene und gesonderte Datenschutzerklärung von uns verwiesen. Somit wird sie auch Teil dieser Geschäftsordnung.
§ 8 Öffentlichkeitsarbeit
Die IBB sorgt mithilfe einer angemessenen Öffentlichkeitsarbeit für deren Bekanntwerden im Landkreis. Sie hält die Informationen auf der eigenen Homepage aktuell. Sie informiert darüber hinaus über Info-Flyer oder über die regionale Presse über ihr Angebot.
§ 9 Öffnungszeiten und Sitzungen der IBB-Stelle
(1) In der Regel ist die IBB-Stelle mit mindestens zwei Mitgliedern einmal wöchentlich mit jeweils zwei Stunden zur Bearbeitung von Beschwerden und organisatorischen Aufgaben in ihrer Geschäftsstelle besetzt. Die Geschäftsstelle (Ort/Raum und deren Öffnungszeiten) sowie die postalische Anschrift ist auf der Homepage eingetragen. Öffentliche Stellen und die Gemeindeverwaltungen werden über E-Mail Verteiler informiert.
(2) Das IBB Team tagt mindestens einmal im Monat. Über den Verlauf der Sitzungen ist ein Ergebnisprotokoll mit Anwesenheitsliste zu führen.
§ 10 Kooperation mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund
Die IBB kooperiert anlassbezogen mit den Mitgliedern des Gemeindepsychiatrischen Verbunds. Durch Anregungen und konstruktive Kritik hilft sie mit, die Qualität der Arbeit der Einrichtungen und Dienste kontinuierlich zu verbessern.
Diese Geschäftsordnung wurde in Lörrach am 28.04.2016 in der ersten, am 20.07.2017 in der zweiten, am 26.07.2018 in der dritten und am 23.07.2020 in der vierten Version einstimmig beschlossen bzw. geändert.
Eigene Infos
Infos Sozialministerium Baden-W.
IBB-Stellen in Baden-Württemberg